Wird geladen...
Wird geladen...
Zuletzt aktualisiert: März 2026
Durch die Nutzung unserer Dienste stimmen Sie diesen Bedingungen zu.
Der Mietvertrag wird vom Kunden persönlich abgeschlossen und ist nicht übertragbar. Die Begriffe "Sie", "Mieter" beziehen sich auf Fahrer und Zahler, sowohl juristische als auch natürliche Personen, die im Mietvertrag genannt sind und als Unterzeichner des Vertrags als Mieter gelten. Die Begriffe "Unternehmen", "Vermieter" und "Divo" bezeichnen DIVO d.o.o. "Fahrzeug" bezeichnet ein Personen-, Nutz- oder jedes andere Fahrzeug, das dem Mieter für den vereinbarten Zeitraum gemäß dem Mietvertrag übergeben wird. "Schaden" bezeichnet jeglichen Schaden am und im Fahrzeug, einschließlich Glas (auch Scheinwerfer, Spiegel und Leuchten) und Vandalismus. "Diebstahl" des Fahrzeugs umfasst auch den Diebstahl von Fahrzeugteilen, Zusatzausstattung und Diebstahlversuche.
Grundlage für die Abrechnung sind die Preise der zum Mietbeginn gültigen Preisliste. Erfüllt der Mieter nicht die Bedingungen für Sonderpreise, gilt der reguläre Preis. Bei Einwegmiete oder Rückgabe an einem anderen Ort sowie Abholung und/oder Rückgabe außerhalb der Geschäftsstelle wird ein Aufpreis gemäß Preisliste berechnet. Wird das Fahrzeug im Ausland zurückgegeben, werden die Kosten für die Rückführung nach Slowenien berechnet. Ist der Tank bei Rückgabe nicht voll, werden Kraftstoff- und Betankungskosten berechnet. Der Mieter haftet für alle Bußgelder und Strafen während der Mietdauer. Bei Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe der voraussichtlichen Mietdauer, der finanziellen Selbstbeteiligung und eines vollen Tanks erforderlich. Der Restbetrag ist bei Fahrzeugrückgabe fällig. Bei vereinbartem Zahlungsaufschub beträgt die Zahlungsfrist 8 Tage nach Rückgabe. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen und Mahngebühren berechnet. Alle Fahrzeuginsassen haften gesamtschuldnerisch für alle Mietkosten. Mit Vorlage der Kreditkarte stimmt der Mieter der Belastung für sowohl erwartete als auch nachträgliche Kosten zu.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer am vereinbarten Ort während der Geschäftszeiten von Divo zurückzugeben. Die gefahrenen Kilometer werden anhand des Kilometerzählers berechnet. Funktioniert der Kilometerzähler nicht, werden die Kilometer nach Kartenentfernungen mit einem Zuschlag von 10% berechnet, jedoch nicht weniger als 100 km pro Tag. Das Fahrzeug muss bei Rückgabe sauber sein. Die Miete endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs einschließlich Schlüssel und Dokumente. Schlüssel und Dokumente sind ausschließlich einem autorisierten Divo-Vertreter zu übergeben. Unter keinen Umständen dürfen Fahrzeugschlüssel an unbefugte Personen oder Dritte übergeben werden. Bei Rückgabe ohne Schlüssel und/oder Dokumente werden Kosten für Ersatzbeschaffung berechnet. Das Unternehmen haftet nicht für persönliche Gegenstände des Mieters im Fahrzeug. Nur die Übergabe des Fahrzeugs mit Dokumenten und Schlüsseln an einen Divo-Vertreter während der Geschäftszeiten und die Inspektion durch einen Divo-Vertreter stellen den Abschluss des Mietvertrags dar. Der Mieter haftet für den Zustand des Fahrzeugs bis zum Ende des Mietvertrags. Bei Rückgabe an einem anderen als dem vereinbarten Ort wird eine unbefugte Rückgabegebühr von 2.440 EUR zuzüglich Einwegmietkosten berechnet.
Eine Reservierung bindet den Vermieter im Rahmen des Preises und der Fahrzeuggruppe, nicht jedoch eines bestimmten Fahrzeugtyps. Bei Fahrzeuglieferung wird der Mieter maximal 1 Stunde ab der vereinbarten Zeit erwartet. Die Stornierung muss spätestens 24 Stunden vor der Reservierung erfolgen, andernfalls wird eine Tagesmietgebühr berechnet. Für Reservierungen, Mietverträge und Fahrzeugmiete erheben wir folgende Daten: Name, Nachname und Adresse, Personalausweisnummer, Führerscheinnummer, Gültigkeitsdatum und E-Mail-Adresse. Alle Daten außer der E-Mail-Adresse werden ausschließlich für den Fahrzeugmietvorgang verwendet.
Die Zustandserklärung des Fahrzeugs ist Bestandteil des Mietvertrags. Stellt der Mieter vor der ersten Nutzung nicht gekennzeichnete Schäden fest, muss er diese unverzüglich dem Vermieter melden. Das Fahrzeug muss im gleichen Zustand wie bei der Übergabe zurückgegeben werden. Das Fahrzeug darf nur vom im Mietvertrag genannten Mieter bzw. Fahrer gefahren werden. Ein gültiger Führerschein ist erforderlich. Fahrten außerhalb Sloweniens sind ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter nicht gestattet. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden für: Motorsportveranstaltungen, Transport gefährlicher Stoffe, Straftaten, Untervermietung, Beförderung von mehr Personen als in der Zulassung angegeben, Abschleppen anderer Fahrzeuge. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ordnungsgemäß und sorgfältig zu nutzen, nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Rauchen im Fahrzeug ist verboten (Strafe: 150 EUR inkl. MwSt.). Bei Schäden oder Diebstahl muss der Vermieter unverzüglich benachrichtigt werden. Offroad-Fahren und Fahren auf unbefestigten Straßen ist verboten.
Während der Mietdauer sind Sie verpflichtet, regelmäßige Kontrollen (Ölstand, Reifendruck, Wasserstand usw.) durchzuführen und entsprechend zu handeln. Reparaturen bis zu einem Wert von 20,00 EUR kann der Mieter selbst beauftragen; für größere Reparaturen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Reparaturen dürfen nur von autorisierten Werkstätten durchgeführt werden. Der Vermieter erstattet Reparaturkosten, sofern der Mieter nicht für den Schaden verantwortlich ist. Der Mieter haftet voll für Schäden durch unsachgemäßen Betrieb während der Fahrt. Der Vermieter verpflichtet sich, schnellstmöglich Hilfe und ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Wird innerhalb von 24 Stunden kein Ersatzfahrzeug geliefert, hat der Mieter Anspruch auf Entschädigung in Höhe der Tagesmietrate.
Bei einem Unfall muss der Mieter Divo einen schriftlichen Bericht mit einer Skizze des Vorfalls und einer Kopie des Führerscheins vorlegen; die Polizei muss für einen Unfallbericht gerufen werden. Der Bericht muss Namen und Adressen der beteiligten Personen oder Zeugen, Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge und Daten der Grünen Karte enthalten, falls ein ausländisches Fahrzeug beteiligt war.
Sie sind für das Fahrzeug in Ihrer Obhut verantwortlich. Ebenso haften Sie bei Diebstahl oder Schadenereignis, wenn die Haftung Dritter nicht nachgewiesen ist, und müssen dem Vermieter jeden Schaden ersetzen (Reparaturkosten, Abschleppen, Marktwert, Ausfallzeit, Verwaltungskosten, Ansprüche Dritter usw.). Bei bezahlter Versicherung muss der Mieter seine Selbstbeteiligung gemäß Preisliste für jedes einzelne Schadenereignis zahlen. Die Zusatzversicherung (SCDW) gilt nur für den ersten Schaden; für jeden weiteren Schaden haftet der Mieter mit voller Selbstbeteiligung. Verwaltungskosten von 91,50 EUR werden zusätzlich berechnet.
Wenn der Mieter Abschnitt 5 dieser Bedingungen nicht einhält, hat er keinen Anspruch auf Selbstbehalte oder Zahlung nur der Selbstbeteiligung gemäß Preisliste. Der Mieter haftet voll bei Verletzung vertraglicher Pflichten, insbesondere bei Nutzung durch einen unbefugten Fahrer oder für verbotene Zwecke. Der Mieter haftet voll bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (z.B. Alkoholeinfluss, Ladungsschäden, falscher Kraftstoff). Schäden an Dach und Unterboden sind nicht durch die Versicherung gedeckt. Die Versicherung deckt niemals Schäden an Reifen, Felgen, Spiegeln, Windschutzscheibe und anderen Gläsern, Kraftstoffpumpe, Antenne, Ölbehälter, Fahrzeuginnenraum und Unterboden sowie Motorschäden durch Fahrlässigkeit.
Der Vermieter haftet nicht für Ansprüche oder Erstattungen an den Mieter aus Schäden, Verlusten, persönlichen oder emotionalen Verletzungen, außer im Falle einer vom Mieter bezahlten Versicherung und nur in Höhe des von der Versicherungsgesellschaft anerkannten und ausgezahlten Betrags.
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag werden vom zuständigen Gericht in Ljubljana, Slowenien, beigelegt.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags und der Zustandserklärung des Fahrzeugs, die Bestandteil des Mietvertrags ist, bestätigt und akzeptiert der Mieter die in diesem Dokument aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
DIVO d.o.o., Bratovševa ploščad 24, 1000 Ljubljana, Slowenien