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Alles, was Sie uber das Mieten eines Autos in Slowenien wissen mussen -- von Dokumenten und Versicherung bis zum Mautsystem und den Verkehrsregeln. Ein praktischer Leitfaden fur einen sorglosen Besuch.
Slowenien ist ein ideales Reiseziel, um es mit dem Auto zu erkunden. Das Land ist kompakt, die Strassen sind gut gepflegt und die Entfernungen kurz. Dennoch erfordert das Mieten eines Autos in einem fremden Land eine gewisse Vorbereitung. In diesem Ratgeber haben wir alles zusammengestellt, was Sie wissen mussen, bevor Sie sich in Slowenien ans Steuer setzen.
Dokumentation
Um ein Auto in Slowenien zu mieten, benotigen Sie einen gultigen Fuhrerschein. EU-Burger konnen ihren nationalen Fuhrerschein verwenden, wahrend Besucher aus Nicht-EU-Landern zusatzlich zu ihrem nationalen Fuhrerschein einen Internationalen Fuhrerschein (IDP) benotigen. Die meisten Vermieter verlangen ein Mindestalter von 21 Jahren und mindestens ein Jahr Fahrerfahrung. Bei DivoCars ermoglichen wir die Anmietung bereits ab 18 Jahren.
Mautsystem
Slowenien verwendet ein Vignettensystem fur Autobahnen. Eine elektronische E-Vignette ist fur das Fahren auf Autobahnen und Schnellstrassen obligatorisch. Sie konnen sie an Tankstellen, Postamtern oder online auf evinjeta.si erwerben. Wochen- (15 EUR), Monats- (30 EUR) und Jahresvignetten (110 EUR) sind erhaltlich. Alle DivoCars-Fahrzeuge sind bereits mit einer gultigen Jahresvignette ausgestattet.
Versicherung und Kaution
Eine Grundversicherung (CDW) ist im Mietpreis enthalten. Wir empfehlen ein Upgrade auf SCDW (Super Collision Damage Waiver), das die Selbstbeteiligung auf ein Minimum reduziert. Bei DivoCars bieten wir drei Versicherungsstufen an -- Basis, CDW und SCDW -- damit Sie den Schutz wahlen konnen, der Ihren Bedurfnissen am besten entspricht.
Strassenverkehrsregeln
In Slowenien fahren wir auf der rechten Strassenseite. Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen bei 50 km/h innerorts, 90 km/h ausserorts, 110 km/h auf Schnellstrassen und 130 km/h auf Autobahnen. Das Fahrlicht muss wahrend der gesamten Fahrt eingeschaltet sein, und die Nutzung eines Mobiltelefons wahrend der Fahrt ist ohne Freisprecheinrichtung verboten. Im Winter sind Winterreifen oder Schneeketten vom 15. November bis 15. Marz vorgeschrieben.